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VG Greifswald, 12.04.2000 - 5 (3) A 122/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald - 5 <3> A 122/97
- VG Greifswald, 12.04.2000 - 5 (3) A 122/97
- BVerwG, 14.11.2000 - 7 B 91.00
- BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 26.00
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 1664/01
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …
Zwar behauptet die Beschwerde zum einen eine Abweichung des angefochtenen Urteils "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 12, 266/268; 14, 359/362; 96, 24/26, da es die Bindung der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 12. April 2000 - 5 (3) A 122/97 - für die Vorfrage außer Acht lässt, dass die Kläger keinen Anspruch auf Rückgabe des Gutes nach dem Vermögensgesetz haben und dass somit die anspruchsbegründende und aufzuhebende 'Maßnahme' nicht vom Vermögensgesetz 'erfasst' wird." Zum anderen wird eine Abweichung behauptet "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 69, 90/93 und 79, 33/35, da sich nach Schluss der letzten Tatsachenverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald die vorbezeichneten 'neuen Tatsachen' ergeben haben, die nachträglich hätten berücksichtigt werden müssen".